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05.12.2019

Halbzeit bei Windparkbau in der Nordsee

Fertigstellung des Offshore-Windparks verzögert sich bis 2020 – Härtefallregelung auch für Offshore gefordert

Oldenburg, Aachen. 16 von 32 Windkraftanlagen im Trianel Windpark Borkum II sind errichtet. In der ersten Dezemberwoche 2019 erreicht damit die Anlageninstallation im kommunalen Offshore-Windpark Halbzeit. Der ursprüngliche Fertigstellungstermin für den Windpark bis Ende 2019 kann jedoch nicht mehr gehalten werden. Die Projektpartner EWE und Trianel gehen derzeit davon aus, dass die Installation und Inbetriebnahme aller 32 Windkraftanlagen bis ins erste Halbjahr 2020 andauern könnte.

„Durch die zunehmenden Schlechtwetterphasen in den Herbst- und Wintermonaten haben wir die massiven Verschiebungen im Bauzeitplan nicht mehr aufholen können,“ erklärt Irina Lucke, technische Geschäftsführerin der Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG. Die Insolvenz des Vertragspartners Senvion, der sowohl für die Lieferung, als auch Errichtung und Inbetriebnahme der Windkraftanlage verantwortlich war, hatte sich mit massiven Verzögerungen auf den Bauzeitplan ausgewirkt. Dadurch verschob sich der Beginn der Installationsarbeiten in den Spätsommer 2019 mit negativen Folgen für den weiteren Bauablauf.

Härtefallregelung auch für Offshore-Windparks

„Wir gehen davon aus, dass 10 bis 15 Windkraftanlagen erst nach dem Jahreswechsel in Betrieb gehen können, mit negativen Auswirkungen für das Projekt,“ erläutert Klaus Horstick, kaufmännischer Geschäftsführer der Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG. Nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) reduziert sich die Einspeisevergütung für Offshore-Anlagen, die nach dem 1.1.2020 in Betrieb gehen, um 1 ct/kWh. „In Summe bedeutet dies ein möglicher Schaden für uns und die beteiligten kommunalen Unternehmen in mittlerer zweistelliger Millionenhöhe,“ macht Horstick deutlich.

Der offizielle Referentenentwurf für das Kohleausstiegsgesetz von Anfang November sieht eine Härtefallregelung für Windkraftanlagen an Land vor, die wegen der Senvion-Insolvenz nicht fristgerecht installiert werden können. Horstick: „Für uns ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung hier mit zweierlei Maß misst. Im Sinne der Gleichbehandlung drängen wir auf eine Härtefallregelung auch für Offshore-Projekte. Eine Härtefallklausel, die die nächste Degressionsstufe vom 1.1.2020 auf den 1.7.2020 in dem besonderen Härtefall der Senvion-Insolvenz verschiebt, würde die Belastungen der kommunalen Anteilseigner auffangen können. „Insbesondere, da die aktuelle Situation in keiner Weise selbstverschuldet, aber das Windparkprojekt unmittelbar negativ betroffen ist,“ so Horstick weiter.

20 Stadtwerke, regionale Energieversorger und kommunalnahe Unternehmen sind am Trianel Windpark Borkum II beteiligt. Neben der EWE AG mit einem Anteil von 37,5 Prozent ist ein Joint Venture des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich und der Fontavis AG mit 24,51 Prozent an TWB II beteiligt. Die Stadtwerke-Kooperation Trianel gemeinsam mit 17 Stadtwerken aus Deutschland halten einen Anteil von 37,99 Prozent. Die Gesamtinvestition für den Offshore-Windpark beträgt 800 Millionen Euro.

Begleitet werden die Bauphasen des Trianel Windpark Borkum II mit einem digitalen Bautagebuch im Internet unter www.trianel-borkumzwei.de sowie auf Twitter unter @TrianelBorkum2

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